Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil 1 - Übersicht
Nachfolgende Bestimmungen gelten, soweit anwendbar, für alle Leistungen der IBR Reustlen & Partner GmbH, Brennofenstr. 17, 74243 Langenbrettach, im folgenden IBR genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Ist ein Verbraucher Vertragspartner, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für Einkaufsgeschäfte sowie Aufträge der IBR an Lieferanten und Auftragnehmer gelten ausschließlich die Allgemeinen Einkaufs- und Beauftragungsbedingungen der IBR.
Vertragsinhalte
Für folgende Leistungen bestehen besondere Vertragsbedingungen, die durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt werden:
- Konzepterstellungsvertrag
- ASP Vertrag
- Projektvertrag ASP
- Projektvertrag Kauf
- Pflegevertrag
Ergänzend gelten diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
Teil 2 - Internetdienstleistungen
Internetzugang und E-Mail-Dienste
Die Regelungen in Teil 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Leistungen Internetzugang, Domaindienste und E-Mail-Dienste. Die Leistungserbringung Application Service Providing für die IBR Software wird gemäß gesondertem Vertrag erbracht.- Sofern in dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif nicht anders ausgewiesen, ist die Nutzung des IBR-Internet-Zugangs auf bis zu 1.024 kbit/s beschränkt. Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als einem Computer, in Mehrplatzsystemen über einen Hard- oder Software-Router mit der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn der Kunde einen zur Mehrplatznutzung ausgewiesenen Tarif mit zentraler Einwahl nutzt und die Verbindung über einen Hard- oder Software-Router erfolgt. Für eventuell mitgelieferte Software gelten die Lizenzvereinbarungen bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde ist lediglich dann berechtigt, die ihm überlassene Software zur Speicherung und zum Abruf von Dateien auf einem von IBR bereitgestelltem Server zu nutzen, wenn er dazu den IBR-Internet-Zugang nutzt.
- IBR gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Server von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von IBR liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. IBR kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
- Soweit nichts anderes vereinbart, ist ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.
- Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist für sämtliche E-Mail-Postfächer in einem Tarif ein Gesamtspeichervolumen von 25 Gigabyte enthalten.
- Der Kunde ist auch für Kosten, die andere Personen über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort seiner Zugangskennung sowie das persönliche Passwort für den Zugang zu dem für ihn reservierten Serverplatz zur Speicherung eigener Sicherungs-Dateien, wenn diese Leistung Gegenstand des Vertrages ist, sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde die automatisch zugeteilten Passwörter unmittelbar nach ihrer ersten Verwendung abzuändern. Der Kunde haftet gegenüber IBR für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt IBR von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.
Domainleistungen
- Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen, die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste.
- Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird IBR im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. IBR hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. IBR übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
- Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde IBR, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
- Der Kunde ist verpflichtet, IBR einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, IBR unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von IBR über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und IBR das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.
- Für den Fall, dass IBR nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist IBR berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
- IBR ist berechtigt, die Domain nach Wirksamkeit der Kündigung freizugeben. Damit erlöschen auch alle Rechte des Kunden aus der Registrierung der Domain.
- Werden von Dritten gegenüber IBR Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Teil 2 Ziffer 4.b. geltend gemacht, ist IBR berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die Präsenzen des Kunden zu sperren.
- Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch IBR verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.
- IBR ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
- Innerhalb eines bei IBR gebuchten Tarifes darf der Kunde nur eine eigene Domain oder eine Domain eines Unternehmens einstellen, an dem der Kunde mehrheitlich beteiligt ist oder dessen Geschäftsführung dem Kunden obliegt.
Lizenzvereinbarungen, Zugangssoftware und Webdesign
- Der Kunde erhält von IBR für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von IBR für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
- Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf der Anzahl vereinbarter Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.
- Die von IBR erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.
- Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke des jeweiligen Urhebers nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
- Mit dem Ende eines zeitlich beschränkten Nutzungsrechtes oder mit Wirksamkeit einer Kündigung, erlöschen alle Nutzungsrechte an Programmen, eventuellen Kopien sowie schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen, die der Kunde von IBR erhalten hat. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber IBR bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
- Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der in den Teil 2 Ziffern 3.a.-3.e. geregelten Pflichten verspricht der Kunde IBR unter Ausschluss der Einrede eines Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe von EUR 2.500,00.
Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
- Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt IBR von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
- Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner sowie der Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde IBR unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00 (in Worten: fünftausendfünfzig Euro).
- IBR ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Teil 2 Ziffer 4.b. oder 5.e. unzulässig sind, ist IBR berechtigt, den Tarif zu sperren. IBR wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
Pflichten des Kunden
- Der Kunde sichert zu, dass die IBR mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, IBR jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von IBR binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere:
- Name und postalische Anschrift des Kunden,
- Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain,
- Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie,
- falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server. - Der Kunde hat in seine E-Mail-Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. IBR behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Sollte der Kunde über einen Zeitraum von 2 Monaten über ein E-Mail-Postfach weder E-Mails versenden noch E-Mails von diesem herunterladen, so ist IBR berechtigt, dieses E-Mail-Postfach zu deaktivieren. Der Kunde kann das betroffene E-Mail-Konto erneut aktivieren.
- E-Mail-Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es ist insbesondere strikt untersagt, E-Mail-Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen.
- Der Kunde verpflichtet sich, von IBR zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und IBR unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber IBR bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber IBR widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von IBR nutzen, haftet der Kunde gegenüber IBR auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von IBR abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von IBR oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von IBR erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen können.
- Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist IBR berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.
- Jedes Web-Hosting-Angebot enthält ein definiertes Inclusive-Datentransfervolumen pro Monat. Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird IBR im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
- Der Kunde kann gegenüber IBR schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.
Teil 3 - Softwareüberlassung (dauerhafter Erwerb)
IBR AGB Allgemeine Nutzungsüberlassungsbedingungen (Lizenzvereinbarung)Nachfolgende Bedingungen regeln die dauerhafte Überlassung von IBR Standardsoftware durch die IBR im Rahmen einer Einmalzahlung (Kauf).
Nutzungsüberlassung
- Ist Gegenstand eines Auftrages die dauerhafte Überlassung von Software, so räumt die IBR (im folgenden „Lizenzgeber“ genannt) dem Lizenznehmer das einfache, nicht ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein, das Softwareprogramm (nachfolgend „Software“ genannt) einschließlich Begleitmaterial zu nutzen.
- Der Lizenznehmer erhält ein kopiertes Exemplar der Software. Die Anzahl der gleichzeitig nutzbaren Softwareexemplare ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Lizenzgebers.
- Die Überlassung erfolgt in maschinenlesbarer Form (Objectcode). Die Lieferung von Quellcode (Sourcecode) ist nicht geschuldet.
- Begleitmaterial ist der Nutzungsschlüssel und das Handbuch.
- Ein darüber hinausgehender Erwerb von Rechten an der Software ist mit dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht verbunden.
Nutzungsumfang
- Das eingeräumte Nutzungsrecht ist örtlich beschränkt auf das zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Bestimmungsland. Soweit keine Bestimmung erfolgt ist, ist die Nutzung auf das Land beschränkt, in dem der Lizenznehmer seinen Geschäftssitz hat.
- Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf folgende Nutzungshandlungen im Rahmen des vertraglichen Gebrauchs:
- die Installation der Software auf dem(n) bestimmungsgemäßen Rechner(n) und die Anfertigung von Sicherungskopien. Sicherungskopien auf Datenträger, die gewöhnlich zur Weitergabe bestimmt sind (CD, DVD usw.), sind mit einem Urheberrechtshinweis und einem Weitergabeverbot zu kennzeichnen.
- das Laden der Software in den Arbeitsspeicher und die Abarbeitung des Programms;
- notwendige Handlungen im Rahmen einer Fehlerberichtigung gem. § 69d Abs. 1 UrhG und Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität gem. § 69e Abs. 1 UrhG. - Nutzungssperre: Die vertragsgegenständliche Software ist durch eine technische Nutzungssperre, d.h. durch einen technischen Sicherheitsmechanismus, vor unberechtigter Nutzung und Vervielfältigung geschützt. Die Freischaltung dieser Nutzungssperre durch den Lizenzgeber ist für den Betrieb der Software notwendig. Die für die Freischaltung notwendigen „Schlüssel" (z.B. Hardwaredongle, Software- oder Lizenzcode) erhält der Lizenznehmer vom Lizenzgeber im Rahmen des vertraglichen Gebrauchs.
Teil 4 - Allgemeine Bestimmungen
Kündigung
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von IBR.
Preise
- IBR ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. IBR verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht betroffen ist, bestimmt IBR die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet IBR Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
- IBR ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.
- Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungsmonates die Entgelte oder deren Bestandteile (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungsmonats bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungsmonats.
Gewährleistung
- Ein unerheblicher Sachmangel löst keine Gewährleistungsansprüche aus. Soweit Softwareprogrammierung Gegenstand des konkreten Auftragsverhältnisses ist, wird darauf hingewiesen, dass es nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft und Technik nicht möglich ist, ein fehlerfreies Softwareprogramm zu erstellen.
- Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist für Mängel an Nacherfüllungsleistungen endet ebenfalls mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
- Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
Haftung
- Soweit die IBR nicht ausdrücklich die Datensicherung übernommen hat, trägt der Kunde selbst dafür die Verantwortung, dass eine aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verloren gegangenen Daten gewährleistet ist.
- Die IBR haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die IBR nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen der garantierten Beschaffenheit, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechts¬mängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Schriftform und Nebenabreden
Vertragsänderungen und / oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Hierbei genügt zur Einhaltung der Schriftform die telekommunikative Übermittlung (z. B. E-Mail). Gleiches gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Vertragssprache
Die Vertragssprache ist deutsch.
Abtretung
Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Einwilligung der IBR abtreten.
Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung der Ansprüche von IBR nur berechtigt, wenn IBR ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz der IBR.
Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für die von IBR auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, sofern die Parteien Kaufleute sind, Heilbronn. Die IBR bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten.
Geltung
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
Ausschließlichkeit
Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der IBR:
Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die Bestimmungen dieses Vertrages.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
-
Beide Parteien haben das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für IBR insbesondere dann vor, wenn der Kunde
- bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder auf bestimmte Zeit geschlossen wurden mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät,
- bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät,
- schuldhaft gegen eine der in den Teilen 2 Ziffern 1.a., 3., 4.a., 4.b., 5.a. bzw. 5.e. geregelten Pflichten verstößt,
- trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Teil 2 Ziffer 5.f. geregelten Anforderungen genügen oder
- schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.
Im Falle der von IBR ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist IBR berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass IBR überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
Soweit für eine Leistung der IBR gesetzliche Gewährleistungsrechte bestehen, gelten folgende Bestimmungen ergänzend:
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Stand: 02.04.2007




